17. Mai 2021

Erster echter Hebbelkick nach dem 2. Corona-Lockdown


Nachdem bereits seit 8. März 2021 kontaktfreier Freizeitsport in Kleingruppen bis 10 Personen freigegeben war, hatten mehr oder weniger regelmäßig Trainingseinheiten auf der Hebbelwiese stattgefunden (Schußtraining u.ä.).

Seit 17. Mai 2021 ist mit der Freigabe von Kontaktsport außerhalb geschlossener Räume wieder normaler Hebbelkick ohne Sonderregeln möglich. Allerdings gelten Einschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl (Details s.u.). Anstoß ist jeweils Montag und Freitag um 18:15 Uhr.


Wegen der insbesondere in Schleswig-Holstein sehr niedrigen Covid-19-Infektionszahlen hat die Landesregierung seit dem 17. Mai 2021 den Freizeitsport an der frischen Luft auch für sog. Kontaktsportarten freigegeben, allerdings nur für Gruppen bis zu 10 Personen. Hinzukommen darf jeweils eine unbegrenzte Zahl von vollständig geimpften oder von einer Covid-19-Erkrankung vollständig genesenen und nicht mehr infektiösen Personen, wobei die letzte Impfung 14 Tage vorher erfolgt bzw. der Nachweis abgeschlossener Infektiösität 14 Tage alt sein muss. Ein entsprechender Nachweis muss bei Kontrollen vorgelegt werden können. Die den Hebbelkick betreffenden Passagen aus Gesetzen und Verordnungen werden nachfolgend dokumentiert:

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO), verkündet am 11. Mai 2021, in Kraft ab 17. Mai 2021
§11 (Sport): "... die Sportausübung ... ist nur wie folgt zulässig:
[...]
2. außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen
[...]
Die Kontaktbeschränkungen aus § 2 Absatz 4 Satz 1 finden keine Anwendung

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1)
§ 8 (2) "Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der
Teilnehmer unberücksichtigt."

(Dank an Lothar für die Recherche!)