Seit 31. Mai
2021 ist Freizeitsport außerhalb geschlossener
Räume mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dies erlaubt die Durchführung des Hebbelkicks ohne Einschränkungen.
Wegen
der insbesondere in Schleswig-Holstein sehr niedrigen
Covid-19-Infektionszahlen hat die Landesregierung ab 31.
Mai 2021 den Freizeitsport an der frischen Luft auch für sog.
Kontaktsportarten freigegeben (bis max. 50 Personen). Die den Hebbelkick betreffenden Passagen aus
Gesetzen und Verordnungen werden nachfolgend dokumentiert:
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) Verkündet am 29. Mai 2021, in Kraft ab 31. Mai 2021 §11 (Sport) (1) Auf die Sportausübung finden die Regelungen der §§ 2 und 5 bis 5c keine Anwendung. Die gemeinsame Sportausübung ist mit höchstens 25 Personen innerhalb geschlossener Räume und mit höchstens 50 Personen außerhalb geschlossener Räume zulässig. [...] Info: §2 regelt allgemeine Anforderungen an die Hygiene, Kontaktbeschränkungen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und das Alkoholverbot (u.a. an öffentlichen Orten unter freiem Himmel). §5 regelt Veranstaltungen und scheint für den normalen Hebbelkick nicht zu zutreffend. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) § 8 (2) "Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt." |